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Das Wiener Landesgericht hat in zweiter Instanz entschieden, dass der Verkauf von Lootboxen in Computerspielen, darunter Titel wie FIFA und Call of Duty, sowie in Smartphone-Spielen wie League of Legends: Wild Rift, als illegales Glücksspiel zu qualifizieren ist. Infolgedessen hat das Gericht die Praxis für unrechtmäßig erklärt und der klagenden Partei eine Entschädigung in Höhe von 10.000 Euro zugesprochen.
www.orf.at
"Electronic Arts (EA) und Sony müssen in einem konkreten Fall 10.800 Euro an Personen zahlen"
www.derstandard.at
"Sony wegen Glücksspiels mit Fifa-Packs in Österreich zu Rückzahlung verurteilt"
www.puls24.at
"Nun bestätigt das Landesgericht Wien: Die Kaufverträge gelten nicht, der Kunde kann sein Geld zurückverlangen."
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