Online Casino Verluste zurückfordern
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Warum M&S Prozessfinanzierung?
Schnelle Rückforderung von Online-Casino-Verlusten
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Sie zahlen nur bei erfolgreicher Rückforderung.
Faire Provision
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Top-Anwälte
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Häufige Fragen
Klare Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen
Bei M&S Prozessfinanzierung verstehen wir, dass der Prozess der Rückforderung von Online Casino Verlusten Fragen aufwerfen kann. Es ist uns wichtig, dass Sie sich gut informiert und sicher fühlen. Deshalb haben wir eine Liste der am häufigsten gestellten Fragen zusammengestellt, um Ihnen Klarheit und Orientierung zu bieten.
Prozessfinanzierung bedeutet, dass wir die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Ansprüche ohne Kostenrisiko für Sie übernehmen.
M&S Prozessfinanzierung trägt sämtliche Verfahrenskosten und erhält nur im Erfolgsfall einen zuvor vereinbarten Anteil des zurückgeholten Betrags.
Wir finanzieren verbraucherrechtliche Verfahren mit hoher Erfolgsaussicht, insbesondere:
- Online-Casino-Verluste: Rückforderung von Einsätzen bei nicht konzessionierten Anbietern.
- Sportwettenfälle: Verfahren bei Spielsucht und (teilweiser) Geschäftsunfähigkeit.
- Kreditbearbeitungsgebühren: Rückforderung unzulässig verrechneter Bankgebühren.
- Servicepauschalen: Ansprüche gegen Mobilfunk- und Internetanbieter wegen rechtswidriger Zusatzentgelte.
- Miete & Betriebskosten: Rückforderung zu viel bezahlter Miete oder unzulässiger Betriebskosten.
In Österreich dürfen Online-Glücksspiele nur mit einer Konzession nach dem Glücksspielgesetz (GSpG) angeboten werden.
Diese Konzession besitzt ausschließlich die Casinos Austria AG (win2day).
Nach ständiger Rechtsprechung sind Verträge mit nicht konzessionierten Anbietern nichtig, und Verluste können zurückgefordert werden – auch von bekannten internationalen Plattformen.
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob auch Ihr Fall unter diese Judikatur fällt.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.
Wenn eine Person zum Zeitpunkt der Wettabgabe aufgrund einer Spielsucht oder psychischen Beeinträchtigung nur eingeschränkt geschäftsfähig war, kann eine partielle Geschäftsunfähigkeit vorliegen. In diesen Fällen finanzieren wir die notwendige Aufbereitung und gerichtliche Durchsetzung des Verfahrens. Sie tragen dabei kein Risiko – sämtliche Kosten übernehmen wir.
Sie tragen kein Kostenrisiko.
Wir übernehmen sämtliche Verfahrens- und Anwaltskosten. Nur im Erfolgsfall erhalten wir eine erfolgsabhängige Beteiligung an der Rückzahlung.
Wenn Ihr Fall nicht erfolgreich ist, entstehen Ihnen keine Kosten.