Verluste bei Online-Casinos in Österreich zurückholen!

Zum Beispiel bei Anbietern wie BWIN, Interwetten, Tipico, Bet365 uvm.

Warum Sie M&S Prozessfinanzierung ‌für Ihre Rückforderung beauftragen sollten:

Kostenlose Erstprüfung

M&S Prozessfinanzierung bietet Ihnen ein kostenlose Erstprüfung Ihrer Ansprüche, um zu bewerten, ob eine Rückforderung Ihrer Online-Casino-Verluste erfolgsversprechend ist.

Diskrete Abwicklung

Alle Verfahren werden mit höchster Diskretion und Rücksicht auf die Privatsphäre der Kunden durchgeführt, um Vertrauen und Sicherheit zu gewährleisten.

Schneller Service

Durch die Nutzung effizienter Automatisierungslösungen kann M&S Prozessfinanzierung einen schnellen Service garantieren.

Keine Vorkostenrisiken

M&S Prozessfinanzierung übernimmt sämtliche Verfahrenskosten im Falle einer Niederlage, sodass die Kunden kein finanzielles Risiko eingehen müssen.

Faire Erfolgsprovision

Im Erfolgsfall fällt eine erfolgsabhängige, faire Provision an. Diese wird vom erstrittenen Betrag einbehalten.

Vom Obersten Gerichtshof bestätigt:

Ihr Recht auf Rückerstattung von Online Casino Verlusten

Diese Entscheidung des Obersten Gerichtshofs stellt einen bedeutenden Sieg für die Rechte der Verbraucher dar. Sie bestätigt, dass die auf einem unerlaubten und damit unwirksamen Glücksspielvertrag basierenden Zahlungen rückforderbar sind.

“Illegale Online-Kasinos verdienen Millionen in Österreich. Was viele nicht wissen: Verluste bei diesen Kasinos sind zivilrechtlich rückforderbar.”

“Spielschulden, die auf Plattformen illegaler Online-Casinos gemacht wurden, können zivilrechtlich zurückgefordert werden.”
“Die meisten Online‐Casinos operieren illegal. Selbst die bekannten großen Anbieter arbeiten ohne gültige Konzession.”

In 3 Schritten zu Ihrer Rückerstattung

Schnell, unkompliziert und ohne Risiko

Fallprüfung in wenigen Stunden

Reichen Sie Ihren Fall ein – unsere Experten prüfen innerhalb weniger Stunden, ob eine Rückforderung möglich ist.

Rückforderung einleiten

Nach positiver Prüfung übergeben wir Ihren Fall an unsere spezialisierten Rechtsanwälte, die die Rückforderung für Sie durchsetzen.

Geld zurückerhalten

Sobald der Prozess erfolgreich abgeschlossen ist, wird Ihr Geld sicher und direkt auf Ihr Konto überwiesen.

Häufige Fragen

Klare Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen

Bei M&S Prozessfinanzierung verstehen wir, dass der Prozess der Rückforderung von Online Casino Verlusten Fragen aufwerfen kann. Es ist uns wichtig, dass Sie sich gut informiert und sicher fühlen. Deshalb haben wir eine Liste der am häufigsten gestellten Fragen zusammengestellt, um Ihnen Klarheit und Orientierung zu bieten.

Prozessfinanzierung bedeutet, dass wir die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Ansprüche ohne Kostenrisiko für Sie übernehmen.
M&S Prozessfinanzierung trägt sämtliche Verfahrenskosten und erhält nur im Erfolgsfall einen zuvor vereinbarten Anteil des zurückgeholten Betrags.

Wir finanzieren verbraucherrechtliche Verfahren mit hoher Erfolgsaussicht, insbesondere:

  • Online-Casino-Verluste: Rückforderung von Einsätzen bei nicht konzessionierten Anbietern.
  • Sportwettenfälle: Verfahren bei Spielsucht und (teilweiser) Geschäftsunfähigkeit.
  • Kreditbearbeitungsgebühren: Rückforderung unzulässig verrechneter Bankgebühren.
  • Servicepauschalen: Ansprüche gegen Mobilfunk- und Internetanbieter wegen rechtswidriger Zusatzentgelte.

Miete & Betriebskosten: Rückforderung zu viel bezahlter Miete oder unzulässiger Betriebskosten.

In Österreich dürfen Online-Glücksspiele nur mit einer Konzession nach dem Glücksspielgesetz (GSpG) angeboten werden.
Diese Konzession besitzt ausschließlich die Casinos Austria AG (win2day).
Nach ständiger Rechtsprechung sind Verträge mit nicht konzessionierten Anbietern nichtig, und Verluste können zurückgefordert werden – auch von bekannten internationalen Plattformen.

Wir prüfen für Sie kostenlos, ob auch Ihr Fall unter diese Judikatur fällt.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.


Wenn eine Person zum Zeitpunkt der Wettabgabe aufgrund einer Spielsucht oder psychischen Beeinträchtigung nur eingeschränkt geschäftsfähig war, kann eine partielle Geschäftsunfähigkeit vorliegen. In diesen Fällen finanzieren wir die notwendige Aufbereitung und gerichtliche Durchsetzung des Verfahrens. Sie tragen dabei kein Risiko – sämtliche Kosten übernehmen wir.

Sie tragen kein Kostenrisiko.


Wir übernehmen sämtliche Verfahrens- und Anwaltskosten. Nur im Erfolgsfall erhalten wir eine erfolgsabhängige Beteiligung an der Rückzahlung.
Wenn Ihr Fall nicht erfolgreich ist, entstehen Ihnen keine Kosten.

Nach oben scrollen