Sportwetten Verluste Zurückfordern
Holen Sie Ihr Geld zurück
Haben Sie ihr Geld bei Sportwetten verloren?
Was bis dato als unmöglich erschien, ist bei uns möglich. Wir von M&S sind stolz darauf, eine Prozessfinanzierung anzubieten, die auch Sportwetten-Verluste über unsere Partnerkanzleien für Sie vor Gericht bringt und die Kosten übernimmt. Voraussetzung hierfür ist, dass zum Zeitpunkt der Wettplatzierung eine nachgewiesene partielle Geschäftsunfähigkeit des Spielers besteht. Vor der Übernahme eines Falles führen wir eine sorgfältige Prüfung durch, um die Erfolgsaussichten einzuschätzen.
Sollten wir den Fall annehmen, kümmern wir uns darum, das verlorene Geld durch einen Vergleich oder ein Gerichtsurteil zurückzufordern.
Achtung!:
Da die Gesetzeslage anders ist als bei Online Casinos
(Sportwetten dürfen in Österreich legal angeboten werden), behandeln wir hier jeden Fall individuell und nehmen auch nicht jeden Fall an. Grundvoraussetzung ist das nachweisliche Vorliegen einer Sucht zum Zeitpunkt des Spielens. Zudem werden ausschließlich Fälle mit einem Mindestverlust in Höhe von 100.000 Euro angenommen.
Melden Sie sich jetzt telefonisch, per Mail oder über unser Kontaktformular und lassen Sie Ihren Fall prüfen!
Erst im Falle eines erfolgreichen Wiedererlangens Ihres verlorenen Geldes erhalten wir einen Teil als faire Provision.
Warum M&S Prozessfinanzierung sich von anderen
Anbietern abhebt:
Schnell, Spezialisiert, Zuverlässig
Sofortige Antwort
Bei M&S Prozessfinanzierung wissen wir, wie wichtig Zeit ist. Deshalb reagieren wir sofort auf Ihre Anfragen und Bedenken. Unsere schnelle Reaktionsfähigkeit stellt sicher, dass Sie nicht in langen Wartezeiten verharren müssen und Ihre Anliegen umgehend behandelt werden.
Spezialisierung auf Online-Casino-Verluste
Unsere Expertise ist speziell auf die Rückforderung von Verlusten aus Online-Casinos, Sportwetten und Lootboxen in Österreich zugeschnitten. Diese Spezialisierung ermöglicht es uns, präzise und effektiv zu arbeiten, was uns einen Vorteil gegenüber weniger fokussierten Anbietern verschafft.
Zuverlässige und professionelle Beratung
Die rechtliche Beratung erfolgt ausschließlich durch unsere Partneranwälte. Wir sind bestrebt, jedem Kunden die bestmögliche Unterstützung zu bieten, um seine Ziele zu erreichen.
Häufige Fragen
Klare Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen
Bei M&S Prozessfinanzierung verstehen wir, dass der Prozess der Rückforderung von Online Casino Verlusten Fragen aufwerfen kann. Es ist uns wichtig, dass Sie sich gut informiert und sicher fühlen. Deshalb haben wir eine Liste der am häufigsten gestellten Fragen zusammengestellt, um Ihnen Klarheit und Orientierung zu bieten.
Prozessfinanzierung bedeutet, dass wir die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Ansprüche ohne Kostenrisiko für Sie übernehmen.
M&S Prozessfinanzierung trägt sämtliche Verfahrenskosten und erhält nur im Erfolgsfall einen zuvor vereinbarten Anteil des zurückgeholten Betrags.
Wir finanzieren verbraucherrechtliche Verfahren mit hoher Erfolgsaussicht, insbesondere:
- Online-Casino-Verluste: Rückforderung von Einsätzen bei nicht konzessionierten Anbietern.
- Sportwettenfälle: Verfahren bei Spielsucht und (teilweiser) Geschäftsunfähigkeit.
- Kreditbearbeitungsgebühren: Rückforderung unzulässig verrechneter Bankgebühren.
- Servicepauschalen: Ansprüche gegen Mobilfunk- und Internetanbieter wegen rechtswidriger Zusatzentgelte.
Miete & Betriebskosten: Rückforderung zu viel bezahlter Miete oder unzulässiger Betriebskosten.
In Österreich dürfen Online-Glücksspiele nur mit einer Konzession nach dem Glücksspielgesetz (GSpG) angeboten werden.
Diese Konzession besitzt ausschließlich die Casinos Austria AG (win2day).
Nach ständiger Rechtsprechung sind Verträge mit nicht konzessionierten Anbietern nichtig, und Verluste können zurückgefordert werden – auch von bekannten internationalen Plattformen.
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob auch Ihr Fall unter diese Judikatur fällt.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.
Wenn eine Person zum Zeitpunkt der Wettabgabe aufgrund einer Spielsucht oder psychischen Beeinträchtigung nur eingeschränkt geschäftsfähig war, kann eine partielle Geschäftsunfähigkeit vorliegen. In diesen Fällen finanzieren wir die notwendige Aufbereitung und gerichtliche Durchsetzung des Verfahrens. Sie tragen dabei kein Risiko – sämtliche Kosten übernehmen wir.
Sie tragen kein Kostenrisiko.
Wir übernehmen sämtliche Verfahrens- und Anwaltskosten. Nur im Erfolgsfall erhalten wir eine erfolgsabhängige Beteiligung an der Rückzahlung.
Wenn Ihr Fall nicht erfolgreich ist, entstehen Ihnen keine Kosten.
In wenigen Schritten zu Ihrer Rückerstattung
Schnell, unkompliziert und ohne Risiko
Fallprüfung in wenigen Stunden
Reichen Sie Ihren Fall ein – unsere Experten prüfen innerhalb weniger Stunden, ob eine Rückforderung möglich ist.
Rückforderung einleiten
Nach positiver Prüfung übergeben wir Ihren Fall an unsere spezialisierten Rechtsanwälte, die die Rückforderung für Sie durchsetzen.
Geld zurückerhalten
Sobald der Prozess erfolgreich abgeschlossen ist, wird Ihr Geld sicher und direkt auf Ihr Konto zurücküberwiesen.