Kreditgebühren jetzt rückfordern

Machen Sie Gebrauch von Ihrem Recht mit einem starken Partner!

In 3 Schritten zu Ihrem Geld!

Oftmals birgt eine eigenständige Klage mehr Aufwand und Risiko, als es zunächst scheint.

Prüfe Sie Ihren Anspruch innerhalb von 2 Minuten.

Melden Sie sich über unser Kontaktformular an.

Vereinbarung kostenfrei unterzeichnen.

Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch. Nach erfolgreicher Prüfung nehmen wir persönlich Kontakt mit Ihnen auf und senden Ihnen unsere Vereinbarung zu.

Wir holen Ihre Verluste zurück!

Die Rückforderung wird eingeleitet, und der Fall wird an unsere Partnerkanzleien weitergeleitet. Wir sorgen dafür, dass Ihre Verluste zurückerstattet werden.
Immobilienkredite
Autokredite
Kleinkredite
Konsumkredite
uvm.

Kein rechtliches Risiko

Sie tragen keinerlei rechtliches Risiko beim gesamten Prozess.

Sogar im Verlustfall tragen wir das gesamte Risiko und Sie haben keinerlei Haftungen.

Top Betreuung

Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen unser professionelles Betreuungsteam telefonisch während der Öffnungszeiten jederzeit zur Verfügung.

Kein Kostenrisiko

Unsere Provision wird erst bei erfolgreicher Rückforderung fällig!

Vor, während und nach dem gesamten Prozess tragen Sie keinerlei Kosten. Prozess-, Anwalts- sowie etwaige andere Kosten werden zur Gänze von uns übernommen.

Häufige Fragen

Klare Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen

Bei M&S Prozessfinanzierung verstehen wir, dass der Prozess der Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren Fragen aufwerfen kann. Es ist uns wichtig, dass Sie sich gut informiert und sicher fühlen. Deshalb haben wir eine Liste der am häufigsten gestellten Fragen zusammengestellt, um Ihnen Klarheit und Orientierung zu bieten.

Prozessfinanzierung bedeutet, dass wir die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Ansprüche ohne Kostenrisiko für Sie übernehmen.
M&S Prozessfinanzierung trägt sämtliche Verfahrenskosten und erhält nur im Erfolgsfall einen zuvor vereinbarten Anteil des zurückgeholten Betrags.

Wenn Sie bei einer österreichischen Bank einen Kredit aufgenommen und dafür Bearbeitungsgebühr bezahlt haben, können Sie unser Prozessfinanzierungsangebot wahrnehmen.
Die Höhe des Rückforderungsbetrags richtet sich nach den gezahlten Kreditbearbeitungsgebühren, die typischerweise zwischen 1 % und 4 % des Kreditbetrags liegen.

Bei einem Kredit über 400.000 Euro und 3 % an Bearbeitungsgebühren wären das somit 12.000 Euro plus Zinsen.
Selbstverständlich. Nach Ihrer Kontaktaufnahme und Übersendung der benötigten Unterlagen, prüfen unsere Mitarbeiter Ihre Ansprüche kostenlos und klären direkt mit Ihnen die möglichen nächsten Schritte.
In Österreich beträgt die Verjährungsfrist für die Rückforderung von Kreditgebühren bis zu 30 Jahre.
Nein, Ihre Bank darf Ihnen den Kredit nicht kündigen, nur weil Sie Ihre Bearbeitungsgebühren zurückfordern.

Die Rückforderung unrechtmäßig gezahlter Gebühren ist Ihr gutes Recht und hat keinen Einfluss auf den laufenden Kreditvertrag. Kündigungen aufgrund einer solchen Rückforderung wären unzulässig.
Nein, selbst im unwahrscheinlichen Fall einer Niederlage tragen wir sämtliche Kosten. Ihnen entstehen keinerlei finanzielle Risiken oder Verpflichtungen.
Im Erfolgsfall erhält der Prozessfinanzierer eine vorher vereinbarte Erfolgsbeteiligung an der zurückgeforderten Summe.

Diese Gebühr liegt bei circa 35 % des gewonnenen Betrags. Der genaue Prozentsatz wird im Vorfeld transparent festgelegt und gibt Ihnen volle Sicherheit über die Bedingungen der Rückforderung.
Haben Sie noch eine Frage, die in unseren „Häufig gestellten Fragen“ nicht beantwortet wurde?

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir unterstützen Sie gerne bei Ihren Anliegen.

Weitere Informationen zur Rückforderbarkeit von Kreditgebühren

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