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FAQ

Häufige Fragen

Klare Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen

Bei M&S Prozessfinanzierung verstehen wir, dass der Prozess der Rückforderung von Online Casino Verlusten Fragen aufwerfen kann. Es ist uns wichtig, dass Sie sich gut informiert und sicher fühlen. Deshalb haben wir eine Liste der am häufigsten gestellten Fragen zusammengestellt, um Ihnen Klarheit und Orientierung zu bieten.

Was ist Prozessfinanzierung?

Prozessfinanzierung bedeutet, dass wir die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Ansprüche ohne Kostenrisiko für Sie übernehmen.

M&S Prozessfinanzierung trägt sämtliche Verfahrenskosten und erhält nur im Erfolgsfall einen zuvor vereinbarten Anteil des zurückgeholten Betrags.

Welche Fälle finanziert M&S Prozessfinanzierung?

Wir finanzieren verbraucherrechtliche Verfahren mit hoher Erfolgsaussicht, insbesondere:

• Online-Casino-Verluste: Rückforderung von Einsätzen bei nicht konzessionierten Anbietern.
• Sportwettenfälle: Verfahren bei Spielsucht und (teilweiser) Geschäftsunfähigkeit.
• Kreditbearbeitungsgebühren: Rückforderung unzulässig verrechneter Bankgebühren.
• Servicepauschalen: Ansprüche gegen Mobilfunk- und Internetanbieter wegen rechtswidriger Zusatzentgelte.
• Miete & Betriebskosten: Rückforderung zu viel bezahlter Miete oder unzulässiger Betriebskosten.

Warum sind Online-Casinos in Österreich illegal?

In Österreich dürfen Online-Glücksspiele nur mit einer Konzession nach dem Glücksspielgesetz (GSpG) angeboten werden. Diese Konzession besitzt ausschließlich die Casinos Austria AG (win2day).

Nach ständiger Rechtsprechung sind Verträge mit nicht konzessionierten Anbietern nichtig, und Verluste können zurückgefordert werden – auch von bekannten internationalen Plattformen.

Wir prüfen für Sie kostenlos, ob auch Ihr Fall unter diese Judikatur fällt.

Können auch Sportwettenverluste zurückgefordert werden?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.

Wenn eine Person zum Zeitpunkt der Wettabgabe aufgrund einer Spielsucht oder psychischen Beeinträchtigung nur eingeschränkt geschäftsfähig war, kann eine partielle Geschäftsunfähigkeit vorliegen.

In diesen Fällen finanzieren wir die notwendige Aufbereitung und gerichtliche Durchsetzung des Verfahrens. Sie tragen dabei kein Risiko – sämtliche Kosten übernehmen wir.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Sie tragen kein Kostenrisiko.

Wir übernehmen sämtliche Verfahrens- und Anwaltskosten. Nur im Erfolgsfall erhalten wir eine erfolgsabhängige Beteiligung an der Rückzahlung.

Wenn Ihr Fall nicht erfolgreich ist, entstehen Ihnen keine Kosten.

Was passiert, wenn mein Fall verloren geht?

Auch im Verlustfall tragen wir das volle Kostenrisiko.

Nach positiver Prüfung Ihres Falls erhalten Sie eine Finanzierungszusage, welche Ihnen die Kostenübernahme durch uns zusichert.

Wie werden meine Daten geschützt?

Datenschutz und Diskretion sind für uns selbstverständlich.
Wir behandeln jeden Fall vertraulich und gemäß unserer Datenschutzerklärung.
Ihre Daten werden mit SSD-Verschlüsselung geschützt, und die Kommunikation erfolgt ausschließlich auf von Ihnen gewünschten Wegen.

Wie kann ich meinen Anspruch prüfen lassen?

Ganz einfach:
Füllen Sie unser Online-Formular aus oder kontaktieren Sie uns per E-Mail unter office@msfin.at.

Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich – Sie erhalten zeitnah eine Einschätzung Ihres Falls.

Muss ich meine Verluste selbst aufstellen?

Nein. Unsere Partnerkanzleien übernehmen diese Arbeit für Sie.

Über eine Datenschutzanfrage bei den Glücksspielanbietern wird eine vollständige Aufstellung Ihrer Ein- und Auszahlungen erstellt. Sie müssen also keine Belege oder Tabellen vorbereiten.

Wie viel Geld kann ich zurückerhalten?

Unsere Partnerkanzleien machen für Sie sämtliche Verluste abzüglich etwaiger Gewinne geltend. Die genaue Summe hängt von Ihren Transaktionen und den jeweiligen Plattformen ab.

Nach Sichtung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Einschätzung des möglichen Rückforderungsbetrags.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um teilzunehmen?

Die Verluste müssen in Österreich entstanden sein.

Unsere Leistungen beziehen sich primär auf Online-Casinos und Online-Sportwetten.

Wie bekomme ich Kreditgebühren zurück?

Wenn Sie bei einer österreichischen Bank einen Kredit aufgenommen und dabei eine unzulässige Bearbeitungsgebühr bezahlt haben, können Sie diese mit unserer Unterstützung zurückfordern.

👉 Mehr erfahren über Kreditgebühren

Wer kann Betriebskosten zurückfordern?

Alle Mieter:innen, die in den letzten Jahren einen Mietvertrag in Österreich hatten und bei denen jährlich Betriebskosten verrechnet wurden, können grundsätzlich einen Anspruch auf Rückforderung haben – insbesondere bei unklaren oder unzulässigen Klauseln im Mietvertrag.

👉 Mehr erfahren über Betriebskostenrückforderung

Wie kann ich eine Servicepauschale zurückerhalten?

Ganz einfach: Registrieren Sie sich hier und tragen Sie die erforderlichen Informationen ein – eine Rechnung ist nicht erforderlich.

Wir übernehmen die weitere Abwicklung für Sie und melden uns umgehend.

👉 Mehr erfahren über Servicepauschalen

M&S Prozessfinanzierung – Ihr Partner für verbraucherrechtliche Ansprüche ohne Kostenrisiko.

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