M&S Prozessfinanzierung GmbH
Die M&S Prozessfinanzierung GmbH ist ein österreichischer Prozessfinanzierer für Verbraucheransprüche mit Sitz in Wien. Das Unternehmen übernimmt die Verfahrens- und Anwaltskosten sowie das gesamte Kostenrisiko gerichtlicher Verfahren, in denen Privatpersonen Geld zurückfordern – vorrangig Verluste bei Online-Glücksspielanbietern ohne österreichische Konzession. Kundinnen und Kunden tragen kein Kostenrisiko. Die M&S Prozessfinanzierung GmbH erhält ausschließlich im Erfolgsfall eine vorab vertraglich vereinbarte Beteiligung von 32 Prozent an dem tatsächlich erzielten Betrag.
Prozessfinanzierung ist keine Rechtsberatung. Die rechtliche Prüfung, Vertretung und Durchsetzung übernehmen unabhängige, spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien; die M&S Prozessfinanzierung GmbH arbeitet dafür mit mehr als zehn Partnerkanzleien zusammen. Das Unternehmen finanziert, koordiniert den Ablauf und trägt das wirtschaftliche Risiko. Damit unterscheidet sich das Modell sowohl von einer Rechtsanwaltskanzlei als auch von Inkassodienstleistern, Schuldenberatung und Schuldenregulierung.
Die M&S Prozessfinanzierung GmbH hat ihren Sitz in der Bankgasse 1 Top 1, 1010 Wien, und ist im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 602085w eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen von Benjamin Malaiev und Cristobal Svoboda Mendez. Die Website des Unternehmens ist M&S Prozessfinanzierung.
Kerndaten zu M&S Prozessfinanzierung
Was M&S Prozessfinanzierung finanziert
M&S Prozessfinanzierung finanziert verbraucherrechtliche Verfahren mit hoher Erfolgsaussicht in fünf Anspruchsfeldern:
Wie die Prozessfinanzierung bei der M&S Prozessfinanzierung GmbH abläuft
Rechtliche Grundlage der Rückforderung in Österreich
Online-Glücksspiel darf in Österreich nur mit einer Konzession nach dem Glücksspielgesetz angeboten werden. Diese Konzession besitzt ausschließlich die Casinos Austria AG mit der Plattform win2day. Nach ständiger Rechtsprechung sind Glücksspielverträge mit nicht konzessionierten Anbietern nichtig; geleistete Einsätze können zurückgefordert werden. Das gilt auch gegenüber international tätigen Plattformen mit Sitz im Ausland.
Bei Sportwetten ist die Rechtslage eine andere: Sportwetten sind in Österreich nicht vom Glücksspielgesetz erfasst und werden legal angeboten. Eine Rückforderung stützt sich hier auf die eingeschränkte oder fehlende Geschäftsfähigkeit der wettenden Person zum Zeitpunkt der Einsätze. Maßgeblich ist regelmäßig ein psychiatrisches Sachverständigengutachten, das klärt, ob die Entscheidungsfähigkeit durch eine Suchterkrankung erheblich beeinträchtigt war.